Demokratie

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    (zusammengesetzt aus griechisch: demos, "Volk", und kratein, "herrschen")

    Herrschaftsform, in der die Macht vom Volk ausgeht und es somit höchster Gewaltträger ist. Das Volk kontrolliert und legitimiert die konkrete Regierungsgewalt der jeweiligen Herrschaft.

    Grundelemente

    Die Grundelemente der Demokratie sind:

    1. Volkssouveränität als verfassungsrechtliches Prinzip, welches besagt, dass die höchste Macht der Gesamtheit des Volkes (Staatsbürgern) zusteht. Dieses Prinzip bildet den Ausgangspunkt moderner Demokratien.
    2. Freiheit: Anerkennung der Würde und politischen Freiheit des Menschen und Begrenzung der Herrschaft; festgelegt in den Grundrechten in der Verfassung.
    3. Gleichheit: gleiche Behandlung aller Bürger des Staates durch Gesetzgebung (Legislative), Rechtsprechung (Judikative) und Verwaltung (Exekutive).
    4. Rechtsstaatlichkeit: Bindung der Legislative an die Verfassung und der Judikative und Exekutive an bestehendes Recht und Gesetz.

    Institutionen und Prinzipien

    Um diese Grundelemente zu bewahren und zu sichern, dienen als Institutionen und Prinzipien:

    1. eine (geschriebene) Verfassung mit der Garantie der Grundrechte;
    2. Volksabstimmungen (nur teilweise);
    3. allgemeine, freie, geheime Wahlen;
    4. Gewaltenteilung;
    5. politische Parteien als Träger der politischen Willensbildung;
    6. Unabhängigkeit der Rechtssprechung;
    7. kommunale Selbstverwaltung und
    8. Föderalismus (gelegentlich).

    Arten der Demokratie

    In der unmittelbaren (plebiszitären) Demokratie entscheidet das Volk direkt (in Einzelstaaten der USA, in einigen Schweizer Landeskantonen); in der mittelbaren Demokratie (Repräsentativsystem) durch eine gewählte Volksvertretung (Parlament), die heute häufigste Form der Demokratie.

    Differenziert man entsprechend dem Regierungssystem, so unterscheidet man zwischen parlamentarischer Demokratie, die durch einen ständigen Einfluss der Volksvertretung auf Gesetzgebung und Regierung gekennzeichnet ist, und präsidialer Demokratie (Präsidialsystem), die eine scharfe Trennung zwischen Parlament und Regierung aufweist und in der der Präsident (vom Volk direkt gewählt) als Staatsoberhaupt eine starke Stellung innehat (z.B. Vereinigte Staaten von Amerika).

    Nach der Staatsform unterscheidet man zwischen demokratischer Republik und demokratischer (parlamentarischer) Monarchie.

    Weitere Kennzeichen

    Regierung und Parlament sind keine feststehenden, den Volkswillen ausführenden, souveränen Organe, sondern sie sind an demokratische Institutionen und Prinzipien gebunden.

    Presse, Verbände und durch die Gesellschaft beauftragte Organisationen und Verbände (Kirche, Wissenschaft) übernehmen die Kontrolle und Überwachung des demokratischen und politischen Prozesses.

    In kommunistisch-totalitären Volksdemokratien werden die Prinzipien der Demokratie und Institutionen nicht verwirklicht, in ihnen übt eine Gruppe im dogmatischen Sinne unkontrollierte Macht aus.

    Geschichte

    Die Demokratie der Antike (basierend auf der Staatstheorie des Aristoteles), die sich namentlich in den reichen griechischen See- und Handelsstädten entwickelte, schloss Sklaven und Besitzlose von den politischen Rechten aus; die römische Republik war mehr Aristokratie als Demokratie. Der Gedanke der parlamentarischen Vertretung (indirekte Demokratie) war der Antike meist fremd.

    Auch die germanische Volksversammlung stellte eine Form der direkten Demokratie dar, wie sie in den vereinzelten bäuerlichen Republiken des Mittelalters (Urkantone, Dithmarschen) in Erscheinung trat und schließlich noch heute in den Landsgemeinden einiger schweizerischer Kantone besteht. Wichtig für die Entwicklung der Demokratie waren die Stadtrepubliken Oberitaliens, später das Bürgertum Hollands und Englands, dessen wirtschaftliche Macht sich in politisches Selbstbewusstsein umsetzte und den Grundsätzen der Demokratie zum Durchbruch verhalf; in England zusammen mit dem Adel und im Verlauf einer Entwicklung, die bereits mit der Magna Charta einsetzte; in den absolutistisch regierten Staaten des Festlands erst seit Ende des 18. Jh.s. in den Revolutionen des "Dritten Standes" (1789, 1848) geistig vorbereitet durch die schon seit dem späten Mittelalter immer wieder formulierten Lehren von der Volkssouveränität und dem Widerstandsrecht (gegen Tyrannen) und v.a. durch die politischen Theorien der Aufklärung (Gesellschaftsvertrag, Gewaltenteilung, Menschenrechte).

    Die Volksvertretung war in der Ständeversammlung des Mittelalters bereits vorgebildet (englisches Parlament, französische Generalstände, deutscher Reichstag); das 19. Jh. verwirklichte in fast allen europäischen Staaten das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht. In der politischen Praxis ging diese im Zeitalter der Industrialisierung verwirklichte oder angestrebte "bürgerliche" Demokratie Hand in Hand mit dem politischen Liberalismus und (in Deutschland, Italien und Osteuropa) mit der nationalstaatlichen Bewegung. Die Demokratie war früh ausgeprägt in den angelsächsischen Ländern (freiheitliche Tradition), spät und schwach entwickelt in Russland (zaristische Autokratie, Analphabetentum).

    In Deutschland kämpften linksliberale Gruppen (Fortschritt, später Freisinn) noch um die Verwirklichung der demokratischen Idee, als von sozialistischer Seite die liberale "bürgerliche" Demokratie bereits als "Klassenherrschaft der Kapitalisten" angefochten und eine neue Form der Demokratie auf der Grundlage der sozialen Gleichheit angestrebt wurde (orthodoxer Marxismus bzw. Kommunismus, Herstellung der Demokratie - "Volksdemokratie" - auf dem Umweg über die Diktatur des Proletariats). Ein Todfeind entstand für die Demokratie nach dem Ersten Weltkrieg von rechts in den faschistischen Bewegungen (Faschismus), die sich besonders in Italien und Deutschland durchsetzten ("Führerprinzip").

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.