Gleichheit

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    1. allgemein: Übereinstimmung zweier Vergleichskomponenten in Bezug auf bestimmte maßgebliche Eigenschaften.
    2. politisch: Grundprinzip eines demokratischen Systems; bedeutet eine grundsätzliche Gleichberechtigung jedes Menschen in bestimmten Gesellschaftsbereichen. Die rechtliche Gleichheit meint die Gleichheit vor dem Gesetz, die zunächst alle Staatsbürger umfasst; in den höher entwickelten demokratischen Rechtsstaaten kommt es auch den in dem Staatsverband lebenden Menschen zu Gute.

    Politische Gleichheit bedeutet die Gleichstellung der Staatsbürger im politischen System hinsichtlich der Ausübung politischer Rechte wie z.B. dem Wahlrecht.

    Soziale Gleichheit, das erklärte Ziel einer humanen Gesellschaftspolitik, bedeutet die Chancengleichheit aller Staatsbürger, am wirtschaftlichen und sozialen Leben mit gleichem Recht teilzunehmen und nicht vom Zugang zu einzelnen Tätigkeiten und Berufen ausgeschlossen zu sein.

    In modernen Staatsverfassungen ist das Prinzip der Gleichheit in den Katalog der Grundrechte mit aufgenommen.

    Kalenderblatt - 19. April

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