Gewaltenteilung

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    Bezeichnung für den staatstheoretischen Grundsatz, der die Staatsaufgaben funktional und auf sich gegenseitig beeinflussende Organe aufteilt. Der Gedanke der Gewaltenteilung drückt ein politisches Ordnungsdenken aus, das die Mäßigung der Herrschaft und die Sicherung der Bürger zum Ziel hat, d.h. Machtkonzentration in einer Hand soll verhindert werden.

    In der Vielzahl der Fälle handelt es sich um ein triadisches Modell, welches der Gesetzgebung (gesetzgebende Gewalt), Rechtsprechung (rechtsprechende Gewalt) und Verwaltung (vollziehende Gewalt) unterschiedliche Aufgaben zuweist. Die Aufteilung wurde in der Antike schon von Aristoteles gefordert, in der angehenden Neuzeit von Locke und Montesquieu theoretisch ausgearbeitet und im Verfassungsstaat des 19. Jh.s verwirklicht. Die Gewaltenteilung ist eines der Grundprinzipien der Demokratie, um Machtmonopolisierung und Willkürherrschaft zu verhindern.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.