Gewaltenteilung
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für den staatstheoretischen Grundsatz, der die Staatsaufgaben funktional und auf sich gegenseitig beeinflussende Organe aufteilt. Der Gedanke der Gewaltenteilung drückt ein politisches Ordnungsdenken aus, das die Mäßigung der Herrschaft und die Sicherung der Bürger zum Ziel hat, d.h. Machtkonzentration in einer Hand soll verhindert werden.
In der Vielzahl der Fälle handelt es sich um ein triadisches Modell, welches der Gesetzgebung (gesetzgebende Gewalt), Rechtsprechung (rechtsprechende Gewalt) und Verwaltung (vollziehende Gewalt) unterschiedliche Aufgaben zuweist. Die Aufteilung wurde in der Antike schon von Aristoteles gefordert, in der angehenden Neuzeit von Locke und Montesquieu theoretisch ausgearbeitet und im Verfassungsstaat des 19. Jh.s verwirklicht. Die Gewaltenteilung ist eines der Grundprinzipien der Demokratie, um Machtmonopolisierung und Willkürherrschaft zu verhindern.
Kalenderblatt - 21. Juli
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| 1906 | Zar Nikolaus II. lässt die erste Reichsduma nach bloß zehn Wochen auflösen, obwohl er 1905 versprochen hatte, alle Gesetze von der Duma abhängig zu machen. |
| 1969 | 500 Millionen Fernsehzuschauer sind weltweit dabei, als der amerikanische Astronaut Neil Armstrong um 3.56 Uhr Mitteleuropäischer Zeit aus seiner Landefähre "Eagle" aussteigt und als erster Mensch den Mond betritt. |
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