Gewaltenteilung

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für den staatstheoretischen Grundsatz, der die Staatsaufgaben funktional und auf sich gegenseitig beeinflussende Organe aufteilt. Der Gedanke der Gewaltenteilung drückt ein politisches Ordnungsdenken aus, das die Mäßigung der Herrschaft und die Sicherung der Bürger zum Ziel hat, d.h. Machtkonzentration in einer Hand soll verhindert werden.

    In der Vielzahl der Fälle handelt es sich um ein triadisches Modell, welches der Gesetzgebung (gesetzgebende Gewalt), Rechtsprechung (rechtsprechende Gewalt) und Verwaltung (vollziehende Gewalt) unterschiedliche Aufgaben zuweist. Die Aufteilung wurde in der Antike schon von Aristoteles gefordert, in der angehenden Neuzeit von Locke und Montesquieu theoretisch ausgearbeitet und im Verfassungsstaat des 19. Jh.s verwirklicht. Die Gewaltenteilung ist eines der Grundprinzipien der Demokratie, um Machtmonopolisierung und Willkürherrschaft zu verhindern.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.