Parlament
Aus WISSEN-digital.de
(griechisch-lateinisch)
- vom Volk gewählte Vertretung als Grundlage demokratisch regierter Staaten. Nach dem deutschen Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, das durch das Parlament vertreten wird. Parlamenten kommt im Wesentlichen die Funktion des Gesetzgebers (Legislative) zu (Gewaltenteilung). Sie können aus ein oder zwei Kammern bestehen, wobei Vertreter einer Kammer vom Volk gewählt werden. Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland wird Bundestag, das der Länder Landtag (in Hamburg und Bremen Bürgerschaft) und die Vertretung der Gemeinden Gemeinde- bzw. Stadtrat genannt. Die Vollversammlung des Parlaments nennt man Plenum. Parlamente können parlamentarische Untersuchungsausschüsse als sachgebundene Abordnung zur Klärung bestimmter Fragen bilden. Erste Parlamente entstanden in England (13. Jh.) und in Frankreich als Versammlung der Stände. In Frankreich ist seit der Französischen Revolution die Nationalversammlung das Parlament.
- Sitzungsgebäude der Volksvertreter.
Kalenderblatt - 12. Oktober
1492 | Der genuesische Entdecker Christoph Kolumbus erreicht nach monatelanger Seefahrt eine Insel vor der Küste Amerikas. |
1798 | Uraufführung des ersten Teils der Wallenstein-Trilogie von Friedrich Schiller in Weimar. |
1808 | Napoleon I. vollzieht mit dem Allianzvertrag zwischen Frankreich und Russland den ersten Schritt zum Aufbau eines Kontinentalblocks gegen England. |
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