Parlament

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch-lateinisch)


    1. vom Volk gewählte Vertretung als Grundlage demokratisch regierter Staaten. Nach dem deutschen Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, das durch das Parlament vertreten wird. Parlamenten kommt im Wesentlichen die Funktion des Gesetzgebers (Legislative) zu (Gewaltenteilung). Sie können aus ein oder zwei Kammern bestehen, wobei Vertreter einer Kammer vom Volk gewählt werden. Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland wird Bundestag, das der Länder Landtag (in Hamburg und Bremen Bürgerschaft) und die Vertretung der Gemeinden Gemeinde- bzw. Stadtrat genannt. Die Vollversammlung des Parlaments nennt man Plenum. Parlamente können parlamentarische Untersuchungsausschüsse als sachgebundene Abordnung zur Klärung bestimmter Fragen bilden. Erste Parlamente entstanden in England (13. Jh.) und in Frankreich als Versammlung der Stände. In Frankreich ist seit der Französischen Revolution die Nationalversammlung das Parlament.
    1. Sitzungsgebäude der Volksvertreter.

    Kalenderblatt - 20. Juli

    1932 Reichskanzler Papen setzt die Regierung in Preußen ab, der letzten sozialdemokratischen Bastion in der Weimarer Republik.
    1944 Das Attentat auf Adolf Hitler (so genannter Zwanzigster Juli) schlägt fehl. Einer der Anführer des Putschversuchs, den nur wenige der Verschwörer überleben sollen, ist Graf von Stauffenberg.
    1954 Nach dem Fall des französischen Stützpunkts Dien Bien Phu gibt man in Frankreich den Krieg in Indochina für verloren und einigt sich mit den Viet-Minh auf einen Waffenstillstand.