Parlament

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch-lateinisch)


    1. vom Volk gewählte Vertretung als Grundlage demokratisch regierter Staaten. Nach dem deutschen Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, das durch das Parlament vertreten wird. Parlamenten kommt im Wesentlichen die Funktion des Gesetzgebers (Legislative) zu (Gewaltenteilung). Sie können aus ein oder zwei Kammern bestehen, wobei Vertreter einer Kammer vom Volk gewählt werden. Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland wird Bundestag, das der Länder Landtag (in Hamburg und Bremen Bürgerschaft) und die Vertretung der Gemeinden Gemeinde- bzw. Stadtrat genannt. Die Vollversammlung des Parlaments nennt man Plenum. Parlamente können parlamentarische Untersuchungsausschüsse als sachgebundene Abordnung zur Klärung bestimmter Fragen bilden. Erste Parlamente entstanden in England (13. Jh.) und in Frankreich als Versammlung der Stände. In Frankreich ist seit der Französischen Revolution die Nationalversammlung das Parlament.
    1. Sitzungsgebäude der Volksvertreter.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.