Bruttosozialprodukt

    Aus WISSEN-digital.de

    (italienisch) Abk.: BSP;

    wichtiger Indikator für die Konjunktur. Das BSP lässt sich auf verschiedenen Wegen herleiten, für alle Definitionen gilt jedoch, dass sie miteinander übereinstimmen müssen, d.h. dieselbe Zahl muss am Ende stehen.

    Das Bruttosozialprodukt ist:

    1. die Summe des in Geldwerten ausgedrückten geschaffenen Mehrwertes aller Bewohner eines Staates, d.h. der Gesamtwert aller von Inländern erbrachten Dienstleistungen und produzierten Güter im In- und Ausland;

    2. die bewertete Gesamtnachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern abzüglich der Importnachfrage und zuzüglich der Exportnachfrage. Dazu gehören die Nachfrage der Privathaushalte, der Unternehmen und des Staates nach Konsumgütern und Investitionsgütern. Da im Marktgleichgewicht nur so viel nachgefragt werden kann, wie auch geschaffen wird, muss sich diese Definition mit 1. decken;

    3. das Gesamteinkommen eines Landes. Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen der Haushalte, Unternhemen und des Staates abzüglich der Inlandseinkommen von Ausländern. Da im Marktgleichgewicht nur so viel nachgefragt werden kann, wie auch bezahlt werden kann, muss sich diese Definition mit 2. decken. Wegen dieser Herleitung nennt man das Bruttosozialprodukt auch Bruttovolkseinkommen. Das BSP abzüglich der Abschreibungen (für Abnutzung von Sachanlagen z.B.) und indirekten Steuern zuzüglich Subventionen ergibt das Volkseinkommen (Nettovolkseinkommen).

    Die Ermittlung erfolgt durch die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Es wird immer nach dem Inländerprinzip (alle Staatsbürger eines Landes, egal ob sie im In- oder Ausland wohnen) hergeleitet. Das heute international stärker beachtete Bruttoinlandsprodukt (BIP) bezieht sich dagegen auf alle Leistungen, die innerhalb der Grenzen eines Landes erbracht werden (also auch von Ausländern), es wird also nach dem Inlandsprinzip ermittelt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.