Abschreibung

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    Herabsetzung des Buchwertes von abnutzbaren Gegenständen des Anlagevermögens im betrieblichen Rechnungswesen. Dadurch werden die Anschaffungskosten periodengerecht auf die Nutzungsdauer verteilt, und die Betriebsfähigkeit des Unternehmens kann in der Bilanz dargestellt werden. Durch Abschreibungen wird also der Wertverfall des Anlagevermögens dokumentiert. Gründe für die Abschreibung sind Verschleiß (durch Nutzung oder Zeiteinfluss), technischer Fortschritt (wirtschaftliche Überholung) oder der Ablauf zeitlich begrenzter Rechte (Patente, Verträge). Man unterscheidet planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Letztere werden dann angewendet, wenn die Nutzungsdauer falsch eingeschätzt wurde oder sie sich durch außerordentliche Nutzung verändert. Im Steuer und Handelsrecht ist der Ansatz (was kann abgeschrieben werden), die Art (planmäßig, außerplanmäßig) und die Bewertung (Anschaffungswert, Wiederbeschaffungswert) von Abschreibungen festgelegt. Die üblichsten Abschreibungsmethoden sind lineare Abschreibung (konstante Abschreibungsraten) und degressive Abschreibung (sinkende Abschreibungsraten). Im Handelsrecht sind diese beiden Methoden erlaubt, in der Praxis werden aber oft andere Verfahren angewendet. Da die Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer schwierig ist, gibt es standardisierte Abschreibungszeiträume. Die Abschreibungen werden jährlich vom zu versteuernden Gewinn abgezogen und als Aufwendungen bilanziert.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.