Reichspräsident
Aus WISSEN-digital.de
direkt gewähltes Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches nach der Weimarer Verfassung mit weit reichenden Exekutivbefugnissen (siehe auch Weimarer Republik). Der Reichspräsident war oberster Befehlshaber der Reichswehr, ernannte und entließ den Reichskanzler, konnte den Reichstag auflösen sowie selbstständig einen Volksentscheid herbeiführen. Des Weiteren konnte er in Notzeiten unabhängig vom Parlament regieren durch die so genannten Notverordnungen (Art. 48 Abs. 2 der Weimarer Verfassung) und selbst Grundrechte suspendieren. Der Reichspräsident war verfassungsgemäß vom Volk auf sieben Jahre direkt zu wählen (Friedrich Ebert wurde allerdings von der Nationalversammlung gewählt). Nach dem Tod Hindenburgs, der von 1925 bis 1934 Reichspräsident war, übernahm Adolf Hitler im August 1934 als "Führer und Reichskanzler" auch die Funktion des Reichspräsidenten, die Exekutive war damit "gleichgeschaltet".
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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