Deutsche Nationalversammlung

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    Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49

    Angeregt durch die Pariser Februarrevolution 1848 und einen Antrag im hessischen Landtag, tagte im März 1848 das Vorparlament in Frankfurt und wurde am 18. Mai 1848 als "Verfassunggebende Nationalversammlung" in der Paulskirche (Frankfurt) eröffnet. Mitglieder waren vorwiegend Vertreter des Gelehrtenstandes (Arndt, Dahlmann, J. Grimm, Uhland, Döllinger u.a.). Präsident war Heinrich von Gagern.

    Am 21. Dezember wurden die Grundrechte (unter anderem Freiheit der Person und Gleichheit des Rechtes, Pressefreiheit, Religionsfreiheit) verkündet. Durch die Nationalversammlung außerdem Ausschaltung des deutschen Bundestages und Wahl Erzherzog Johanns zum Reichsverweser. Die Bedeutung der Nationalversammlung war für den Augenblick gering, es mangelte an politischer Überlieferung. Der Plan zur Reichserneuerung scheiterte an der Unmöglichkeit, die Dynastien ins Reich einzugliedern (Wahl Wilhelms IV. von Preußen zum erblichen Kaiser; dieser lehnte die Kaiserwürde ab).

    Am 18. Juni 1849 wurde das nach Stuttgart geflüchtete Rumpfparlament aufgelöst. Die spätere Reichsverfassung in der Weimarer Republik griff in vielen Grundgedanken auf die Verfassungsvorlage von 1848 zurück.

    Weimarer Nationalversammlung

    Die 1919/20 zuerst in Weimar tagende deutsche Nationalversammlung, die die Verfassung der Weimarer Republik verabschiedete. Im Verlauf der Novemberrevolution setzte sich die Option einer parlamentarischen Republik gegen die eines Rätesystems durch; dieser Entscheidung des Rates der Volksbeauftragten stimmte auch der Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte zu. Am 19. Januar 1919 gewählt, trat die Nationalversammlung - aus Sicherheitsgründen in Weimar - am 6. Februar 1919 zum ersten Mal zusammen. Am 11. Februar 1919 erfolgte die Wahl Friedrich Eberts zum vorläufigen Reichspräsidenten, am 22. Juni 1919 auf massiven Druck der Siegermächte die Annahme des Versailler Vertrages. Zentrale Aufgabe der Nationalversammlung war die Ausarbeitung der Weimarer Verfassung, die am 31. Juli 1919 durch die Weimarer Koalition gegen die Stimmen von DNVP, DVP und USPD verabschiedet wurde. Nach Ausschreibung der Reichstagswahlen löste sich die Weimarer Nationalversammlung am 21. Mai 1920 auf.