Grundrechte

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    Grundrechte sind die grundlegenden Rechte eines Individuums gegenüber dem Staat. Diese Grundsätze stammen aus der Naturrechtslehre, die dem Menschen auf Grund seiner Menschenwürde unabdingbare Rechte zuspricht und die der jeweilige Staat anzuerkennen hat. Zu den Grundrechten gehören u.a. das Recht auf freie Entfaltung der Person, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen.

    Die Grundrechte (und Freiheitsrechte) werden in den Verfassungen vieler Staaten der Welt seit der zweiten Hälfte des 18. Jh.s anerkannt. Durch die Virginia Bill of Rights von 1790 und die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Nationalversammlung im Rahmen der Französischen Revolution von 1789 wurde die Idee der unveränderlichen Rechte eines jedes Menschen vorangetrieben. Die Proklamation der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen 1945 machte die Durchsetzung der Grund- und Freiheitsrechte zu einer ihrer wichtigsten Aufgaben. Mit der Deklaration der Menschenrechte der Generalversammlung der UN wurden die Grundsätze gesichert, um Vertreibung, Ausrottung, Freiheitsberaubung sowie Unterdrückung von Minderheiten und Menschen entgegenzuwirken. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 geht von der unabänderbaren Würde des Menschen und den damit verbundenen unveränderlichen Grundrechten aus (Artikel 1 Absatz 1 des GG).

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.