Reichskanzler
Aus WISSEN-digital.de
1. bis 1806: Bezeichnung für den Erzbischof von Mainz, den Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
- im Kaiserreich 1871 bis 1918: höchster Reichsbeamter; vom Kaiser ernannt und nur diesem und nicht dem Parlament verantwortlich; hatte die Aufgabe der Gegenzeichnung der kaiserlichen Regierungsakten; zu Beginn von starkem politischem Gewicht; unter der Regentschaft Wilhelms II. weniger einflussreich. Erster Reichskanzler: Otto Fürst von Bismarck; Letzter Reichskanzler des Kaiserreichs: Prinz Max von Baden.
2. in der Weimarer Republik 1919 bis 1933: Leiter der Reichsregierung; ernannt vom Reichspräsidenten; damit weniger in Abhängigkeit vom Parlament (eine der größten Schwächen der ersten republikanischen Verfassung auf deutschem Boden).
- im Dritten Reich noch bis 1934 (endgültiger Verfassungsbruch durch die Vereinigung des Regierungschefs und des Staatsoberhauptes in einer Person durch Adolf Hitler nach dem Tod Hindenburgs) als Bezeichnung gebräuchlich.
KALENDERBLATT - 6. Februar
1778 | Französisch-amerikanisches Bündnis. |
1919 | Die erste Sitzung der deutschen Nationalversammlung nach dem Ersten Weltkrieg findet in Weimar statt. |
1945 | I. Weltkonferenz der Gewerkschaften. |
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