Regierung
Aus WISSEN-digital.de
Ausübung der Staatsgewalt sowie das ausübende Organ.
Je nach Charakter und Struktur des Staates (Demokratie, Diktatur, totalitärer Staat, Monarchie, Republik, Gewaltenteilung, Präsidialsystem) kann die Regierung auf die Exekutive beschränkt sein, Exekutive und Legislative (gegebenenfalls auch die Judikative) in sich vereinen, in der Hand eines Monarchen oder Präsidenten liegen oder von ihm gemeinsam mit einem Kollegialorgan bzw. von diesem allein ausgeübt werden.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Regierungschef (Bundeskanzler) und den Ministern der jeweiligen Ressorts. Kontrolliert werden die Regierung und die Verwaltung durch die rechtsprechende Gewalt, das Bundesverfassungsgericht.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |