Regierung
Aus WISSEN-digital.de
Ausübung der Staatsgewalt sowie das ausübende Organ.
Je nach Charakter und Struktur des Staates (Demokratie, Diktatur, totalitärer Staat, Monarchie, Republik, Gewaltenteilung, Präsidialsystem) kann die Regierung auf die Exekutive beschränkt sein, Exekutive und Legislative (gegebenenfalls auch die Judikative) in sich vereinen, in der Hand eines Monarchen oder Präsidenten liegen oder von ihm gemeinsam mit einem Kollegialorgan bzw. von diesem allein ausgeübt werden.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Regierungschef (Bundeskanzler) und den Ministern der jeweiligen Ressorts. Kontrolliert werden die Regierung und die Verwaltung durch die rechtsprechende Gewalt, das Bundesverfassungsgericht.
Kalenderblatt - 19. März
1921 | Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag. |
1953 | Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt. |
1956 | Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden. |