Vollziehende Gewalt
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auch: ausführende Gewalt, Exekutive (von lateinisch: executare, "ausführen");
neben der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) und der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) nach dem Prinzip der Gewaltenteilung eine der drei Gewalten in demokratisch verfassten Staaten. Die vollziehende Gewalt wird in repräsentativen Demokratien durch Regierung und Verwaltung verkörpert. Die vollziehende Gewalt führt die von der Legislative beschlossenen Gesetze aus.
Kalenderblatt - 20. September
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1882 | In Berlin werden die ersten elektrischen Straßenlampen Europas angezündet. |