Bundesverfassungsgericht

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BVerfG;

    höchstes Rechtsprechungsorgan des Bundes. Das Bundesverfassungsgericht ist als oberstes Verfassungsorgan dem Bundespräsidenten, Bundesrat, Bundestag und der Bundesregierung gleichgeordnet. Es übt Kontrolle über die Gesetzgebung in Übereinstimmung mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, aus. Das BVerfG besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt werden. Das Mindestalter der Richter liegt bei 40 Jahren. Der Sitz des BVerfG ist Karlsruhe.

    Die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts sind in Artikel 93 des Grundgesetzes geregelt, es entscheidet demnach über Verwirkung von Grundrechten, Wahlprüfungsangelegenheiten, Verfassungswidrigkeit von Parteien, Auslegung des Grundgesetzes, Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht, Verfassungsbeschwerden von Staatsbürgern wegen Verletzung der Grundrechte seitens der öffentlichen Gewalt und Fragen des Rechts auf Selbstverwaltung.

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt seine Organisation, das Verfahren und die Wirkung seiner Entscheidungen.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.