Bundesverfassungsgericht

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BVerfG;

    höchstes Rechtsprechungsorgan des Bundes. Das Bundesverfassungsgericht ist als oberstes Verfassungsorgan dem Bundespräsidenten, Bundesrat, Bundestag und der Bundesregierung gleichgeordnet. Es übt Kontrolle über die Gesetzgebung in Übereinstimmung mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, aus. Das BVerfG besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt werden. Das Mindestalter der Richter liegt bei 40 Jahren. Der Sitz des BVerfG ist Karlsruhe.

    Die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts sind in Artikel 93 des Grundgesetzes geregelt, es entscheidet demnach über Verwirkung von Grundrechten, Wahlprüfungsangelegenheiten, Verfassungswidrigkeit von Parteien, Auslegung des Grundgesetzes, Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht, Verfassungsbeschwerden von Staatsbürgern wegen Verletzung der Grundrechte seitens der öffentlichen Gewalt und Fragen des Rechts auf Selbstverwaltung.

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt seine Organisation, das Verfahren und die Wirkung seiner Entscheidungen.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.