Staatsgewalt

    Aus WISSEN-digital.de

    das staatliche Monopol der Gewaltanwendung, um für ein bestimmtes Gebiet (Staatsgebiet) und/oder eine bestimmte Bevölkerung (Staatsvolk) Gesetze durchzusetzen.

    Nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. In der Bundesrepublik Deutschland ist damit die demokratische Legitimität als Staatsgewalt unabänderlich festgelegt und dann legitim, wenn sie an Gesetze gebunden ist und die Zustimmung der Bürger eingeholt wird.