Gesetzgebende Gewalt

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    auch: Legislative (von lateinisch: lex "Gesetz");

    neben der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) nach dem Prinzip der Gewaltenteilung eine der drei Gewalten in demokratisch verfassten Staaten. Die gesetzgebende Gewalt wird in repräsentativen Demokratien durch das Parlament (in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundestag) verkörpert. In direkten Demokratien werden die Gesetze selber vom Volk bestimmt, was aber in großen Industriegesellschaften schwer zu verwirklichen ist. Siehe auch Gewaltenteilung, Parlamentarismus.