Absatz (Wirtschaft)

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    1. Endphase des betrieblichen Leistungsprozesses, nach Planung, Beschaffung und Produktion. Der Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen auf dem Markt. Ziel der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem ist der Gewinn bringende Absatz der erstellten Leistung. Eng verbunden mit Distribution und meist Einsatzbereich des Marketing. Eine absatzfördernde Maßnahme ist z.B. Werbung.
    2. mengenmäßiges Verkaufsvolumen einer Unternehmung innerhalb einer Periode. Es kann in Stück-, Volumen- oder Gewichtseinheiten erfasst werden und lässt sich nach Kunden- oder Auftragszahlen, Bestellhöhe und Kaufhäufigkeit aufschlüsseln.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.