Vermögen
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- allgemein: gesamter in Geld bewertbarer Besitz einer Person (Privatvermögen), eines Unternehmens oder einer öffentlichen Körperschaft (öffentliches Vermögen).
- betriebswirtschaftlich: Vermögen wird auf die Aktivseite der Bilanz geschrieben.
Es gliedert sich in:
1. Anlagevermögen: dazu gehören:
a) immaterielle Vermögensgegenstände, z.B. Rechte, Patente;
b) Sachanlagen, z.B. Maschinen, Gebäude;
c) Finanzanlagen, z.B. langfristige Wertpapiere;
2. Umlaufvermögen: dazu gehören:
a) Vorräte, z.B. Lagerbestände;
b) Forderungen;
c) Wertpapiere (kurzfristig);
d) Kassenbestand, Schecks, Bankguthaben (kurzfristig verfügbar).
Siehe auch Kapital.
KALENDERBLATT - 23. September
1862 | Ernennung Bismarcks zum preußischen Staatsminister. |
1927 | Reichsaußenminister Stresemann unterzeichnet die so genannte Fakultativ-Klausel des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs. Damit wird der Internationale Gerichtshof in Den Haag auch für Deutschland zuständig. |
1946 | In der amerikanischen Besatzungszone wird von der Militärregierung ein Bodenreformgesetz veröffentlicht, das bestimmt, dass Grundbesitz von 100 Hektar und darüber zur Landabgabe verpflichtet ist. |