Vermögen

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    1. allgemein: gesamter in Geld bewertbarer Besitz einer Person (Privatvermögen), eines Unternehmens oder einer öffentlichen Körperschaft (öffentliches Vermögen).
    1. betriebswirtschaftlich: Vermögen wird auf die Aktivseite der Bilanz geschrieben.

    Es gliedert sich in:

    1. Anlagevermögen: dazu gehören:

    a) immaterielle Vermögensgegenstände, z.B. Rechte, Patente;

    b) Sachanlagen, z.B. Maschinen, Gebäude;

    c) Finanzanlagen, z.B. langfristige Wertpapiere;

    2. Umlaufvermögen: dazu gehören:

    a) Vorräte, z.B. Lagerbestände;

    b) Forderungen;

    c) Wertpapiere (kurzfristig);

    d) Kassenbestand, Schecks, Bankguthaben (kurzfristig verfügbar).

    Siehe auch Kapital.

    KALENDERBLATT - 23. September

    1862 Ernennung Bismarcks zum preußischen Staatsminister.
    1927 Reichsaußenminister Stresemann unterzeichnet die so genannte Fakultativ-Klausel des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs. Damit wird der Internationale Gerichtshof in Den Haag auch für Deutschland zuständig.
    1946 In der amerikanischen Besatzungszone wird von der Militärregierung ein Bodenreformgesetz veröffentlicht, das bestimmt, dass Grundbesitz von 100 Hektar und darüber zur Landabgabe verpflichtet ist.