Forderung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Anspruch.
    1. der dem Gläubiger gegen einen Schuldner auf Grund eines Schuldverhältnisses zustehende Anspruch auf eine Leistung, die sowohl ein Tun als auch ein Lassen sein kann. Eine Forderung ist vererblich, kann abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden.

    Im weiteren Sinne bezeichnen Forderungen auch die Ansprüche an einen Geschäftspartner, die z.B. aus einer Warenlieferung resultieren (Außenstände); sie heißen in der KontokorrentbuchhaltungDebitoren. Forderungen werden in der Bilanz immer mit den Anschaffungskosten angegeben. Im Gegensatz zu Gütern können Forderungen ohne den Einsatz von Produktionsfaktoren entstehen.

    KALENDERBLATT - 23. September

    1862 Ernennung Bismarcks zum preußischen Staatsminister.
    1927 Reichsaußenminister Stresemann unterzeichnet die so genannte Fakultativ-Klausel des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs. Damit wird der Internationale Gerichtshof in Den Haag auch für Deutschland zuständig.
    1946 In der amerikanischen Besatzungszone wird von der Militärregierung ein Bodenreformgesetz veröffentlicht, das bestimmt, dass Grundbesitz von 100 Hektar und darüber zur Landabgabe verpflichtet ist.