Wertpapier
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Urkunde, bei der das Vermögensrecht (z.B. Gläubiger- oder Eigentumsrecht) an den Besitz des Papiers gebunden ist. Nach der Art der Übertragbarkeit unterscheidet man Namens- (Rekta-), Order- und Inhaberpapiere. Beispiele für Wertpapiere sind Aktien, Anleihen, Pfandbriefe, Schecks und Wechsel. Börsenfähige Wertpapiere heißen Effekten.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |