Umlaufvermögen
Aus WISSEN-digital.de
Teil der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind, sondern zur baldigen Veräußerung gedacht sind. Laut Handelsgesetzbuch §266 gliedert es sich in:
1. Vorräte (z.B. Lagerbestände)
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
3. Wertpapiere;
4. Bargeld, Schecks, Kassenbestand, Giroguthaben.
Ggs. zu: Anlagevermögen.
KALENDERBLATT - 9. Juni
1588 | Aufbruch der riesigen spanischen Armada gegen England, das diese aber mit seinen wendigen Schiffen vernichtend geschlagen heimschickt. |
1947 | Frankreich ordnet für das Saarland eine neue Währung an. Die Saarmark soll die Reichsmark ersetzen. |
1949 | Die Vereinten Nationen (UNO) veröffentlichen eine Erklärung über die "Rechte und Pflichten" eines Staates. |
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