Umlaufvermögen

    Aus WISSEN-digital.de

    Teil der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind, sondern zur baldigen Veräußerung gedacht sind. Laut Handelsgesetzbuch §266 gliedert es sich in:

    1. Vorräte (z.B. Lagerbestände)

    2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;

    3. Wertpapiere;

    4. Bargeld, Schecks, Kassenbestand, Giroguthaben.

    Ggs. zu: Anlagevermögen.

    KALENDERBLATT - 9. Juni

    1588 Aufbruch der riesigen spanischen Armada gegen England, das diese aber mit seinen wendigen Schiffen vernichtend geschlagen heimschickt.
    1947 Frankreich ordnet für das Saarland eine neue Währung an. Die Saarmark soll die Reichsmark ersetzen.
    1949 Die Vereinten Nationen (UNO) veröffentlichen eine Erklärung über die "Rechte und Pflichten" eines Staates.



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