Umlaufvermögen
Aus WISSEN-digital.de
Teil der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind, sondern zur baldigen Veräußerung gedacht sind. Laut Handelsgesetzbuch §266 gliedert es sich in:
1. Vorräte (z.B. Lagerbestände)
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
3. Wertpapiere;
4. Bargeld, Schecks, Kassenbestand, Giroguthaben.
Ggs. zu: Anlagevermögen.
Kalenderblatt - 19. August
| 1493 | Maximilian I., der "letzte Ritter", wird Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. |
| 1915 | Das deutsche U-Boot "U24" versenkt das Passagierschiff "Arabic". Etwa 50 Menschen kommen ums Leben. Gleichzeitig wird "U27" von einem unter amerikanischer Flagge fahrenden britischen Kriegsschiff beschossen und die Überlebenden gegen jede Regel des Seekriegs ermordet. Diese Ereignisse führen zum Ende des begrenzten U-Boot-Krieges gegen England. |
| 1936 | In Moskau beginnen die ersten Schauprozesse gegen die antistalinistische Opposition. |
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