Umlaufvermögen

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    Teil der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind, sondern zur baldigen Veräußerung gedacht sind. Laut Handelsgesetzbuch §266 gliedert es sich in:

    1. Vorräte (z.B. Lagerbestände)

    2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;

    3. Wertpapiere;

    4. Bargeld, Schecks, Kassenbestand, Giroguthaben.

    Ggs. zu: Anlagevermögen.

    Kalenderblatt - 24. April

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