Umlaufvermögen
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Teil der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind, sondern zur baldigen Veräußerung gedacht sind. Laut Handelsgesetzbuch §266 gliedert es sich in:
1. Vorräte (z.B. Lagerbestände)
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
3. Wertpapiere;
4. Bargeld, Schecks, Kassenbestand, Giroguthaben.
Ggs. zu: Anlagevermögen.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |