Umlaufvermögen
Aus WISSEN-digital.de
Teil der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind, sondern zur baldigen Veräußerung gedacht sind. Laut Handelsgesetzbuch §266 gliedert es sich in:
1. Vorräte (z.B. Lagerbestände)
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
3. Wertpapiere;
4. Bargeld, Schecks, Kassenbestand, Giroguthaben.
Ggs. zu: Anlagevermögen.
Kalenderblatt - 21. Januar
| 1793 | Der französische König Ludwig XVI. wird hingerichtet. |
| 1949 | Sieg der Kommunisten in China. Der chinesische Staatspräsident Tschiang Kai-schek tritt zurück. |
| 1963 | Der deutsch-französische Vertrag zur Zusammenarbeit wird zwischen Staatspräsident de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer unterzeichnet. |
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