Patent

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    1. ein gewerbliches Schutzrecht, das einem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger vom deutschen Patentamt erteilt wird; es ist auf 20 Jahre beschränkt (vgl. § 16 Patentgesetz) und berechtigt den Inhaber als Einzigen, den Gegenstand seiner Erfindung herzustellen, zu vertreiben und gegebenenfalls eine Lizenz darauf zu erteilen (vgl. § 9 ff. PatG).
    1. eine Urkunde bei der Erlangung eines Berufsgrads, unter anderem in der Seefahrt das Kapitänspatent.