Anlagevermögen
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ist Teil der Aktivseite der Bilanz und dokumentiert, wie das Kapital investiert wurde. Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die für die dauerhafte Nutzung im Betrieb gedacht sind (nicht zum Verkauf). Es ist laut Handelsgesetzbuch gegliedert in:
1. Sachvermögen, z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen;
2. immaterielles Anlagevermögen, z.B. Konzessionen, Lizenzen;
3. Finanzanlagen, z.B. Beteiligungen.
Der Verbrauch (wertlich) des Anlagevermögens wird durch die Abschreibungen dokumentiert.
Ggs. Umlaufvermögen
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |