Anlagevermögen
Aus WISSEN-digital.de
ist Teil der Aktivseite der Bilanz und dokumentiert, wie das Kapital investiert wurde. Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die für die dauerhafte Nutzung im Betrieb gedacht sind (nicht zum Verkauf). Es ist laut Handelsgesetzbuch gegliedert in:
1. Sachvermögen, z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen;
2. immaterielles Anlagevermögen, z.B. Konzessionen, Lizenzen;
3. Finanzanlagen, z.B. Beteiligungen.
Der Verbrauch (wertlich) des Anlagevermögens wird durch die Abschreibungen dokumentiert.
Ggs. Umlaufvermögen
Kalenderblatt - 15. Dezember
| 1903 | Gründung des Deutschen Künstlerbundes durch die Berliner Secessionisten. |
| 1939 | Uraufführung von Victor Flemings Film "Vom Winde verweht" in Atlanta (Georgia). |
| 1994 | In Süd-Korea wird Lee Hong Koo zum neuen Regierungschef ernannt. |
Magazin
- Pflichtteil im Erbrecht: Wer Anspruch hat und wie er berechnet wird
- Rechenzentren: Das stille Rückgrat der digitalen Wirtschaft
- Hinter den Kulissen - Wie läuft modernes Einkaufen wirklich ab?
- Baustahlmatten erklärt: Aufbau, Einsatz und Vorteile im modernen Bauwesen
- Welche Grundriss-Trends erwarten uns in 2025?
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)