Mongolen

    Aus WISSEN-digital.de

    Steppenvölker Zentralasiens.

    Diese Nomaden mit ausgreifendem Wanderhirtentum leben heute überwiegend in der Äußeren und Inneren Mongolei. Die Sprachen der Mongolen zählen zu den Altaisprachen. Nomadisch betriebene Viehzucht bildet noch heute die Lebensgrundlage der Mongolen. Sie leben traditionell in mit Filz bedeckten Jurten. Die Mongolen sind Buddhisten oder hängen dem Schamanismus an. Seit der Zeit Dschinghis Khans wird die uigurische Schrift bei den Mongolen verwendet.

    Die Mongolen wurden im 11. Jh. erstmals von den Chinesen mit diesem Namen bezeichnet. Sie vereinigten sich 1206 unter Dschingis Khan, eroberten ganz Vorderasien und Teile Chinas und drangen nach Aufspaltung in Teilhorden unter den Söhnen des Großkhans bis Syrien (Hulagu) und Mitteleuropa (Batu) vor. Die Verluste im Kampf gegen ein deutsches Ritterheer unter Heinrich von Schlesien bei Liegnitz 1241 und der Tod des Großkhans bewegten Batu zur Umkehr.

    Im Osten eroberten die Mongolen unter Kublai Khan fast zur gleichen Zeit ganz China, vermochten jedoch keinen umfassenden staatlichen Einfluss auf Asien zu gewinnen. Nur die Goldene Horde bestimmte noch auf Jahrhunderte hinaus wesentlich die Geschichte Russlands. Einige Stämme unter Timur errichteten vorübergehend ein mongolisches Reich in Turkestan.

    1368 war der Großteil des Steppenvolkes wieder auf die ursprünglichen mongolischen Gebiete Innerasiens (Tschagatai) beschränkt. Von hier aus erhoben sich die Mongolen nochmals zu weltgeschichtlicher Bedeutung durch Gründung des Großmogul-Reiches (1526) unter Babur in Indien, das unter Akbar seinen Höhepunkt erreichte.

    Das mongolische Kernvolk zerfiel seit dem 16. Jh. mehr und mehr in Teilfürstentümer, die bis Ende des 17. Jh.s in China aufgingen und im Laufe der neueren Geschichte Anschluss an Russland suchten.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.