Senat
Aus WISSEN-digital.de
- im antiken Rom die Ratsversammlung, das bestimmende Verwaltungsorgan. In der monarchischen Zeit die nach Kurien gegliederte, nur in dringlichen Fällen vom König berufene Versammlung des Adels ("Rat der Ältesten"), nur aus Vertretern alter Patrizierfamilien bestehend. Während der Republik mit dem Recht ausgestattet, die Beschlüsse der Volksversammlung zu bestätigen und die Mittel für Staatsausgaben zu bewilligen; ab 312 v.Chr. auch Plebejern zugänglich. Berufung auf Lebenszeit, daher beim Wechsel der Exekutivorgane Beständigkeit der Staatsführung wahrend. Der Senat nahm auch auf die Amtsführung der Konsuln Einfluss, wurde mit dem Aufstieg zur Weltherrschaft (seit 168 v.Chr.) tatsächliches Führungsorgan des Staates und der Politik (Gesandtschaften, Staatsverträge, Truppenaushebung, Staatshaushalt, Überprüfung der Provinzialverwaltung). Durch die Reformen der Gracchen erstmals die Senatsherrschaft erschüttert, durch die Volksherrschaft unter Marius unterhöhlt, vorübergehend nochmals durch Sulla gefestigt, schließlich durch die Reichsfeldherren überwunden. Nach vorübergehender Restauration unter Augustus verlor der Senat seine Rechte unter Hadrian großenteils an den Geld- und Besitzadel der Ritter; wurde durch Diokletian zum Stadtrat von Rom herabgemindert.
Die Mitglieder des Senats waren gekennzeichnet durch breite Purpurstreifen an der Toga, rote bis unters Knie geschnürte Schuhe, sie trugen als Zeichen der Amtswürde einen goldenen Fingerring.
- im Mittelalter bezeichnete man als Senat vielfach den Stadtrat der Freien Städte; bis heute oberste Regierungsbehörde der Hansestädte Bremen und Hamburg sowie Berlins.
- erste Kammer der Volksvertretung in modernen Verfassungsstaaten (z.B. in den USA und Italien).
- akademische Selbstverwaltungsbehörde der Universitäten und Hochschulen.
- Gremium von Richtern in höheren Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
Kalenderblatt - 4. Mai
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