Markt

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    (lateinisch: mercatus, "Kaufhandel", "Markt")


    1. ständiger Handelsplatz, im Mittelalter Voraussetzung für die Entstehung einer lebensfähigen Stadt und als Städte bildender Faktor wichtiger als z.B. die Burg; bildete sich auf der Grundlage von Privilegien: Marktfrieden (Schutz für die Besucher des Marktes gegen Fehden usw.) und Marktrecht (ursprünglich Königsregal, dann auch von Fürsten verliehenes Recht, einen Markt anzulegen); unter dem Einfluss der Händlergilden wurde das Marktrecht schließlich zu einem Komplex der den Markt regelnden Rechtsvorschriften erweitert, mit zahlreichen Sonderprivilegien zu Gunsten des einheimischen Handels (z.B. Stapelzwang) und Hauptteil des Stadtrechts.
    2. im modernen Sinne von der räumlichen Dimension losgelöst. Ökonomischer Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage. Angebot und Nachfrage nennt man auch die Marktseiten. Märkte können definiert sein nach:

    1. Branche (z.B. Automobilmarkt, Energiemarkt);

    2. Funktionen (z.B. Arbeitsmarkt, Gütermarkt, Finanzmarkt, Faktormarkt);

    3. geografischen Grenzen (z.B. Weltmarkt, Lokalmarkt);

    4. zeitlichen Grenzen (z.B. Wochenmarkt).

    In der Wirtschaftstheorie spricht man oft vom vollkommenen Markt. Man unterscheidet Marktformen, die v.a. in ihrem Grad an Vollkommenheit variieren. In den klassischen volkswirtschaftlichen Modellen bildet sich durch Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage ein Marktgleichgewicht. In der Realität herrschen auf Märkten aber oft Marktmacht und unvollkommener Wettbewerb, was letztendlich zu Marktungleichgewichten und Marktversagen führen kann.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.