Volkswirtschaftslehre

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    auch: Nationalökonomie; früher: politische Ökonomie ;

    Wissenschaft von der Wirtschaft, ein Bestandteil der Sozialwissenschaft.

    Die Wirtschaftstheorie leitet die wirtschaftlichen Zustände und Abläufe aus dem Verhalten der Wirtschaftssubjekte im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftssystems ab. Die Mikroökonomie bezieht sich auf den einzelnen Wirtschaftsteilnehmer, die Makroökonomie auf die Analyse gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge. Die theoretische Wirtschaftspolitik untersucht die Voraussetzungen und die Folgen wirtschaftspolitischer Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen.

    Teilbereiche:

    1. Die theoretische Volkswirtschaft befasst sich mit den grundsätzlichen Erscheinungsformen der Wirtschaft und ihren Gesetzmäßigkeiten: Lehre von der Gütererzeugung, vom Güterbedarf (Begriffe: Wert, Preis, Geld, Kredit), der Güterverteilung oder Lehre vom Einkommen, vom Güterverbrauch.
    1. Die praktische Volkswirtschaft gibt eine Darstellung der wichtigsten wirtschaftlichen Erwerbszweige: Urproduktion (Landwirtschaft, Bergbau), Gewerbe (Industrie, Handwerk), Handel (Banken) und Verkehr; ferner befasst sie sich mit der Sozialpolitik.
    1. Die Finanzwissenschaft ist die Lehre vom Haushalt des Staates und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften.