Marktbeherrschung

    Aus WISSEN-digital.de

    Marktsituation, in der ein einziges oder einige wenige Unternehmen den freien Wettbewerb ausschalten oder umgehen können. Unerwünschte Situation, da dadurch die dynamische Wirkung der Konkurrenz (Verbesserung, Innovation) und die Ermittlung realer Preise durch Angebot und Nachfrage (optimales Preis-Leistungs-Verhältnis) ausgeschaltet sind. Schadet dem Verbraucher in der Regel.

    Marktbeherrschung entsteht, wenn ein Unternehmen die Konkurrenz durch rechtliche Vergünstigungen (Patente), Netzwerkeffekte oder Preisdumping verdrängen kann oder z.B. durch Fusionen einen sehr großen Marktanteil auf sich vereinen kann. Sie wird in Deutschland durch das Kartellamt kontrolliert und gegebenenfalls verhindert. Man spricht in der Regel von einer marktbeherrschenden Situation ab einem Marktanteil von 30 Prozent. Siehe auch Monopol.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.