Keimung

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    im weitesten Sinne die Bezeichnung für einen Prozess, bei dem durch Zellteilung und -differenzierung aus Samen, Sporen, Knollen, Zwiebeln, Zygoten u.a. ein neuer pflanzlicher Organismus entsteht. Dies geschieht vielfach nach einer saisonalen oder längeren Ruhephase des Keims. Die Auslöser für die Keimung können eine bestimmte Lichtmenge, Feuchtigkeit und sogar Feuer sein.

    Im engeren Sinne wird unter Keimung die Samenkeimung von Samenpflanzen verstanden. Dazu wird der Zustand mit der minimalsten Stoffwechselaktivität bei sehr geringem Wassergehalt (Anabiose) beendet. Durch Wasseraufnahme tritt eine Quellung der Samenschale ein, bei dem weitere Prozesse, zum Teil durch Pflanzenhormone gesteuert, im Samen eingeleitet werden. Die Zellteilung kommt in Gang. Zuerst wächst die Keimwurzel (Radicula) durch die Samenschale, um die Keimpflanze zu verankern und durch feine Haarwurzeln Nährstoffe und Wasser aufzunehmen. Dann entwickelt sich der Sprossteil und durchstößt das über ihm liegende Erdreich. Sobald Licht an die Keimblätter gelangt, beginnt die Fotosynthese. Bei einigen Pflanzen, wie z.B. den Gräsern, kommen nicht die Keimblätter, sondern die richtigen Blätter an die Oberfläche. Diesem schnellen Wachstum folgt das langsamere Wachstum, das die Pflanze stabilisiert. Als Keimling bezeichnet man den Keim so lange, wie er sich noch nicht unabhängig ernähren kann, sondern von den angelegten Reservestoffen lebt.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.