Grundgesetz

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    Abk.: GG;

    Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Im Grundgesetz sind die Grundrechte (Artikel 1-19) und die Festlegung der Staatsform als demokratischer und sozialer Bundesstaat (Artikel 20), die auf der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Garantie der Grundrechte basiert, enthalten. Die darauf folgenden Artikel (21-146) regeln das Verhältnis von Bund und Ländern, die Rolle der Verfassungsorgane u.a. Verfassungsänderungen wurden seit 1949 mehrfach durchgeführt, so z.B. auf Grund der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990. Die Grundgesetzänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Das Grundgesetz ist die oberste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.