Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: GmbH;
Handelsgesellschaft, die zur Klasse der Kapitalgesellschaften gehört. Bei dieser Rechtsform ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gesetzlich geregelt durch das GmbH-Gesetz. Kann durch eine oder mehrere Personen errichtet werden. Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form. Die Gesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Mindest-Stammkapital: 25 000 Euro, von denen 50 Prozent bei Gründung eingezahlt sein müssen. Mindesteinlage jedes Gesellschafters: mindestens 100 Euro. Gründung durch öffentliche Urkunde und Handelsregistereintrag. Organe sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung; ein Aufsichtsrat ist möglich. Diese Rechtsform existiert seit 1892 und hat seither stark an Bedeutung gewonnen. 1992 existierten in Deutschland ca. 430 000 GmbHs. Durch die Haftungsbeschränkung ist es relativ einfach, Eigenkapital zu bekommen (Gesellschafter); es ist allerdings schwieriger, Fremdkapital zu bekommen, da die Kreditwürdigkeit gering ist.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick