Stammeinlage

    Aus WISSEN-digital.de

    die Einlagen der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die zusammen das Stammkapital ergeben. Die Stammeinlage muss pro Gesellschafter mindestens 500 DM betragen, das Stammkapital muss bei Unternehmensgründung mindestens 50 000 betragen, von denen wiederum 25 000 DM eingezahlt sein müssen (der Rest kann erst später eingezahlt werden). Zweck dieser Vorschrift ist sicherzustellen, dass ein Unternehmen bei Gründung ein angemessenes eigenes Finanzpolster besitzt, damit im Konkursfall nicht gleich die Gläubiger geschädigt sind.