Kapitalgesellschaft
Aus WISSEN-digital.de
privatwirtschaftliche Unternehmen mit erwerbswirtschaftlicher Ausrichtung werden in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterteilt. Der hauptsächliche Unterschied zwischen beiden liegt in den Haftungsbedingungen: Unternehmen sind Kapitalgesellschaften, wenn sie auf Grund der gewählten Rechtsform eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, welche z.B. im Konkursfall mit dem (oder fast nur mit dem) Unternehmensvermögen (Eigenkapital) haftet. Hier haftet also nicht die natürliche Person (Geschäftsinhaber) mit dem gesamten Privatvermögen, sondern das Unternehmen selbst.
Diese Rechtsformen sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH bzw. GmbH & Co. KG), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Außerdem haben Kapitalgesellschaften im Handelsgesetzbuch (HGB) eigene Publizitäts-, Bilanzierungs- und Steuervorschriften.
Kalenderblatt - 28. März
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