Kredit

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    1. die Habenseite (eines Buchführungskontos).
    2. gegen Zinszahlung befristet ver- bzw. geliehenes Kapital, meist in Geldform; Zahlungsaufschub, d.h. das zeitliche Auseinanderfallen von wirtschaftlicher Leistung und Gegenleistung. Der Kreditgeber überlässt dem Kreditnehmer für eine bestimmte Zeit die Verfügung über eine bestimmte Geldsumme; der Betrag muss zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Der Kreditgeber erhält als Entgelt Zinsen. Der Konsumtivkredit dient der Bedürfnisbefriedigung, der Produktivkredit ermöglicht Gütererzeugung; der Personalkredit gründet sich auf die Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers, der Realkredit ist dagegen durch Sicherheiten gedeckt, entweder durch bewegliche Güter (Lombardkredit) oder durch unbewegliche Güter (Hypothekarkredit). Von volkswirtschaftlicher Bedeutung ist der Kredit, weil durch ihn die Kaufkraft so gesteuert werden kann, dass Mittel produktiv verwendet werden. Durch die Kreditpolitik, die den Zentralnotenbanken unterliegt, werden Kredite erleichtert oder gedrosselt. Ggs. zu: Debet