Juristische Person
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mehrere Personen, die aber in der Rechtsprechung als eine Rechtsperson betrachtet werden und als Organisation eigene Rechtsfähigkeit besitzen, z.B. Staat, Vereine, Gemeinden, Aktiengesellschaften, Stiftungen usw. Inländische juristische Personen sind laut Artikel 19 Absatz 3 Grundgesetz auch Träger von Grundrechten, "soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind".
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