Fremdkapital
Aus WISSEN-digital.de
auch: Gläubigerkapital;
der Teil des Gesamtkapitals, der durch Schuldenaufnahme, also von außenstehenden, nicht am Unternehmen beteiligten Geldgebern, finanziert wurde.
Gläubiger sind z.B. Banken, die langfristige Kredite geben. Im Gegensatz zu Eigenkapitalgebern (Gesellschaftern) haben Gläubiger keinerlei Ansprüche an das Unternehmen, wie z.B. Gewinnbeteiligung, sondern lediglich den Anspruch auf Rückzahlung mit Zinsen. Fremdkapital unterliegt auch keinem Haftungsverhältnis, d.h. im Konkursfall können Gläubiger nicht am Verlust beteiligt werden, sondern müssen, soweit möglich, befriedigt werden.
Ggs. zu: Eigenkapital
Kalenderblatt - 17. August
| 1876 | Uraufführung der Oper "Götterdämmerung" von Richard Wagner. |
| 1908 | Der Schuhmacher Wilhelm Voigt, bekannt als "Hauptmann von Köpenick", wird begnadigt und aus der Haft entlassen. Er hatte am 16. Oktober in der Uniform eines preußischen Hauptmanns einen Trupp Soldaten von der Straße mitgenommen, war zum Rathaus der Stadt Köpenick bei Berlin marschiert, hatte den Bürgermeister verhaftet und die Stadtkasse mitgenommen. |
| 1920 | Im "Wunder an der Weichsel" stoppt Polen den Vormarsch der Roten Armee. |
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