Gesellschafter

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für eine Person, die Anteile an einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft besitzt. Anteile erhält man, indem man eine Einlage bei der Gesellschaft einzahlt. Die Pflichten und Rechte des Gesellschafters sind von der Gesellschaftsform abhängig. Bei Personengesellschaften haftet der Gesellschafter mit der Einlage und seinem gesamten Privatvermögen, bei Kapitalgesellschaften ist diese Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft). Der Gesellschafter hat Mitspracherecht bei der Unternehmensführung und ein Anrecht auf Gewinnbeteiligung. Bei Aktiengesellschaften sind die Anteilseigner Aktionäre, ihre Rechte und Pflichten sind aber im Gegensatz zum Gesellschafter sehr stark eingeschränkt; auch ist die Übertragbarkeit der Anteile bei Gesellschaftern sehr gering. Gesellschaftsanteile sind meist nur vor dem Notar übertragbar, während sie bei Aktionären sehr hoch sind; Aktien können anonym an der Börse gehandelt werden.

    Kalenderblatt - 19. April

    1521 Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht.
    1941 Bertolt Brechts "Mutter Courage" wird im Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Die von Helene Weigel verkörperte Protagonistin verliert im Dreißigjährigen Krieg alle ihre Kinder. Brecht will mit seinem Stück die Verzahnung von Kapitalismus und Krieg zeigen.
    1977 Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt.