Gesellschafter

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    Bezeichnung für eine Person, die Anteile an einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft besitzt. Anteile erhält man, indem man eine Einlage bei der Gesellschaft einzahlt. Die Pflichten und Rechte des Gesellschafters sind von der Gesellschaftsform abhängig. Bei Personengesellschaften haftet der Gesellschafter mit der Einlage und seinem gesamten Privatvermögen, bei Kapitalgesellschaften ist diese Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft). Der Gesellschafter hat Mitspracherecht bei der Unternehmensführung und ein Anrecht auf Gewinnbeteiligung. Bei Aktiengesellschaften sind die Anteilseigner Aktionäre, ihre Rechte und Pflichten sind aber im Gegensatz zum Gesellschafter sehr stark eingeschränkt; auch ist die Übertragbarkeit der Anteile bei Gesellschaftern sehr gering. Gesellschaftsanteile sind meist nur vor dem Notar übertragbar, während sie bei Aktionären sehr hoch sind; Aktien können anonym an der Börse gehandelt werden.

    Kalenderblatt - 18. Juli

    1922 Der Reichstag verabschiedet das Republikschutzgesetz, das unter dem Eindruck der Ermordung von Außenminister Walther Rathenau ausgearbeitet wurde und dem Schutz der demokratischen Staatsform vor politischem Extremismus dienen soll. Es ist zunächst auf fünf Jahre befristet, wird aber 1927 noch einmal um zwei Jahre verlängert.
    1930 Der Reichskanzler Heinrich Brüning löst den Reichstag auf, nachdem die von der Regierung mit Notverordnungsrecht angeordneten Steuererhöhungen von den Abgeordneten abgelehnt wurden.
    1949 Gründung der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK).