Einheitswert
Aus WISSEN-digital.de
im Bewertungsgesetz durch einheitliche Maßstäbe festgelegter steuerlicher Wert von Grundvermögen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben und -grundstücken, der maßgebend ist für die Einheitswertsteuern. Dazu gehören: Vermögens-, Grund-, Gewerbe-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer. Den Einheitswert bildet also die Bemessungsgrundlage der Steuern, die in bestimmten Abständen nach folgenden, 1997 revidierten Größen ermittelt werden:
unbebaute Grundstücke: Der Richtwert wird von Gutachterausschüssen ermittelt und um einen Wertminderungsabschlag von 30 Prozent verringert.
bebaute Grundstücke: Der Richtwert ist der Ertragswert, welcher das Zwölffache der Durchschnitts-Jahresnettokaltmiete der letzten drei Jahre beträgt. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Betriebsvermögen und Grundvermögen in den neuen Bundesländern gelten Sonderbestimmungen.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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