Grunderwerbsteuer

    Aus WISSEN-digital.de

    im Grundstücksverkehr die Steuer auf den Kauf eines inländischen Grundstücks; wird durch Abschluss eines Kaufvertrags fällig; gilt nicht bei Erbschaft. Die Grunderwerbssteuer ist eine Landessteuer, die bundesweit einheitlich geregelt ist und die auch den Gemeinden überlassen werden kann. Der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises (sobald die Freigrenze von 2 500 Euro überschritten wird) und muss vor Eintragung in das Grundbuch geleistet werden. Basis der Steuer ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).

    Kalenderblatt - 24. April

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    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.