Grunderwerbsteuer
Aus WISSEN-digital.de
im Grundstücksverkehr die Steuer auf den Kauf eines inländischen Grundstücks; wird durch Abschluss eines Kaufvertrags fällig; gilt nicht bei Erbschaft. Die Grunderwerbssteuer ist eine Landessteuer, die bundesweit einheitlich geregelt ist und die auch den Gemeinden überlassen werden kann. Der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises (sobald die Freigrenze von 2 500 Euro überschritten wird) und muss vor Eintragung in das Grundbuch geleistet werden. Basis der Steuer ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
KALENDERBLATT - 5. Juni
1922 | Einer Meldung aus Moskau zufolge ist Wladimir I. Lenin gesundheitlich nicht in der Lage, dem politischen Tagesgeschäft nachzugehen, da er sich eine schwere Erkrankung zugezogen habe. |
1982 | Die CDU veranstaltet in Bonn eine Friedensdemonstration, die den Rückhalt der Politik der Vereinigten Staaten in der deutschen Bevölkerung unterstreichen soll. An der Veranstaltung nehmen etwa 100 000 Personen teil. |
1994 | Der spanische Tennisspieler Sergi Bruguera besiegt seinen Landsmann Alberto Berasategui im Finale des French Open in vier Sätzen. |
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