Grundsteuer

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    gemeindliche Realsteuer auf den Wert des Grundbesitzes; gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke. Die Grundsteuer unterscheidet land- und forstwirtschaftlich genutztes (Grundsteuer A) und nicht landwirtschaftlich genutztes (Grundsteuer B) Grundvermögen. Die Höhe der Steuer ergibt sich durch Hebesätze, welche von den Gemeinden festgelegt werden, und durch den Steuermessbetrag. Dieser wird vom Finanzamt auf der Grundlage des Einheitswerts des Grundbesitzes, der weit unter dessem Verkehrswert liegt, bestimmt. Die Steuer beträgt für Grundstücke zwischen 2,6 und sechs Promille (neue Bundesländer zwischen fünf und zehn), für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einheitlich sechs Promille.

    Die Grundsteuern sind ein beliebtes Mittel der Gemeinden, die Entwicklung der regionalen Wirtschaft zu beeinflussen. Von der Grundsteuer befreit sind Grundstücke im Besitz der öffentlichen Hand, religiöser Gemeinschaften sowie sonstiger sozialer Organisationen (Rotes Kreuz etc.). Die Grundsteuer ist die älteste Steuerform und in Deutschland neben der Gewerbesteuer die wichtigste Gemeindesteuer.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.