Privatrecht

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    auch: Zivilrecht;

    Teil der Rechtsordnung, der nach den Prinzipien der Gleichordnung und Privatautonomie (Vertragsfreiheit) die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, privatrechtlichen Verbänden und Gesellschaften (natürlichen und juristischen Personen) regelt, im Gegensatz zum Öffentlichen Recht. Das Privatrecht umfasst vor allem Bürgerliches Recht, Handelsrecht und bestimmte Teile des Arbeitsrechts. Daneben gehören dazu auch GmbH-Recht, Genossenschaftsrecht, Urheberrecht, Wertpapier-, Wechsel- und Scheckrecht. Die Rechtsverhältnisse des Privatrechts werden durch Willenserklärungen, in der Hauptsache durch Verträge, begründet.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.