Privatrecht

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    auch: Zivilrecht;

    Teil der Rechtsordnung, der nach den Prinzipien der Gleichordnung und Privatautonomie (Vertragsfreiheit) die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, privatrechtlichen Verbänden und Gesellschaften (natürlichen und juristischen Personen) regelt, im Gegensatz zum Öffentlichen Recht. Das Privatrecht umfasst vor allem Bürgerliches Recht, Handelsrecht und bestimmte Teile des Arbeitsrechts. Daneben gehören dazu auch GmbH-Recht, Genossenschaftsrecht, Urheberrecht, Wertpapier-, Wechsel- und Scheckrecht. Die Rechtsverhältnisse des Privatrechts werden durch Willenserklärungen, in der Hauptsache durch Verträge, begründet.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.