Privatrecht
Aus WISSEN-digital.de
auch: Zivilrecht;
Teil der Rechtsordnung, der nach den Prinzipien der Gleichordnung und Privatautonomie (Vertragsfreiheit) die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, privatrechtlichen Verbänden und Gesellschaften (natürlichen und juristischen Personen) regelt, im Gegensatz zum Öffentlichen Recht. Das Privatrecht umfasst vor allem Bürgerliches Recht, Handelsrecht und bestimmte Teile des Arbeitsrechts. Daneben gehören dazu auch GmbH-Recht, Genossenschaftsrecht, Urheberrecht, Wertpapier-, Wechsel- und Scheckrecht. Die Rechtsverhältnisse des Privatrechts werden durch Willenserklärungen, in der Hauptsache durch Verträge, begründet.
Kalenderblatt - 15. Mai
| 1799 | Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser. |
| 1955 | Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit. |
| 1959 | Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab. |
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