Arbeitsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Teil der Rechtsordnung, die die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und ihre jeweiligen Rechte und Pflichten regelt und sowohl Teile des öffentlichen (z.B. Arbeitnehmerschutz, Arbeitsgerichtsbarkeit) als auch des privaten Rechts (Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutz) berührt.

    Es gliedert sich in Individualarbeitsrecht (Regelungen, die das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen, vor allem Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie Schutzgesetze für Arbeitnehmer) und Kollektivarbeitsrecht (erfasst zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertretungen der Arbeitnehmer im Betrieb und dem Arbeitgeber, zum anderen die Rechtsbeziehungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern).

    Eine der zentralen Aufgaben ist der Arbeitsschutz, wichtige Unterbereiche sind hierbei Jugendschutz, Frauen- und Mutterschutz und Arbeitszeitrecht. Weitere Gegenstände: Sozialversicherung, Betriebsverfassung, Mitbestimmung.