Öffentliches Recht
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Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Beziehungen zwischen den Trägern öffentlicher Gewalt (z.B. der Staat) und dem Einzelnen sowie der Verwaltungsträger untereinander regeln. Hierzu gehören v.a. Staats-, Verwaltungs-, Völker- und Kirchenrecht sowie das Straf- und Prozessrecht. Darüber hinaus zählen zum öffentlichen Recht eine Vielzahl besonderer Rechtsgebiete und Gesetze: Abfallgesetz, Atomgesetz, Asylverfahrensgesetz, Ausländergesetz, Baurecht, Bundesbankgesetz, Bundessozialhilfegesetz, Bundeswahlgesetz, Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Jagdschutzgesetz, Sprengstoffgesetz, Tierschutzgesetz, Vereinsgesetz, Waffengesetz, Zivildienstgesetz usw.
Ggs. zu: Privatrecht.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |