Öffentliches Recht
Aus WISSEN-digital.de
Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Beziehungen zwischen den Trägern öffentlicher Gewalt (z.B. der Staat) und dem Einzelnen sowie der Verwaltungsträger untereinander regeln. Hierzu gehören v.a. Staats-, Verwaltungs-, Völker- und Kirchenrecht sowie das Straf- und Prozessrecht. Darüber hinaus zählen zum öffentlichen Recht eine Vielzahl besonderer Rechtsgebiete und Gesetze: Abfallgesetz, Atomgesetz, Asylverfahrensgesetz, Ausländergesetz, Baurecht, Bundesbankgesetz, Bundessozialhilfegesetz, Bundeswahlgesetz, Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Jagdschutzgesetz, Sprengstoffgesetz, Tierschutzgesetz, Vereinsgesetz, Waffengesetz, Zivildienstgesetz usw.
Ggs. zu: Privatrecht.
Kalenderblatt - 14. Mai
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| 1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
| 1948 | Gründung Israels. |
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