Vertragsfreiheit
Aus WISSEN-digital.de
Grundsatz des Privatrechts, wonach es jedem freisteht, sich beliebig durch Verträge verschiedener Form zu binden, sofern ihnen nicht gesetzliche Verbote oder die guten Sitten entgegenstehen; gilt nur im Schuldrecht, während im Sachen- und Erbrecht vorgeschriebene Vertragstypen existieren.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |