Vertragsfreiheit
Aus WISSEN-digital.de
Grundsatz des Privatrechts, wonach es jedem freisteht, sich beliebig durch Verträge verschiedener Form zu binden, sofern ihnen nicht gesetzliche Verbote oder die guten Sitten entgegenstehen; gilt nur im Schuldrecht, während im Sachen- und Erbrecht vorgeschriebene Vertragstypen existieren.
Kalenderblatt - 18. Juli
| 1922 | Der Reichstag verabschiedet das Republikschutzgesetz, das unter dem Eindruck der Ermordung von Außenminister Walther Rathenau ausgearbeitet wurde und dem Schutz der demokratischen Staatsform vor politischem Extremismus dienen soll. Es ist zunächst auf fünf Jahre befristet, wird aber 1927 noch einmal um zwei Jahre verlängert. |
| 1930 | Der Reichskanzler Heinrich Brüning löst den Reichstag auf, nachdem die von der Regierung mit Notverordnungsrecht angeordneten Steuererhöhungen von den Abgeordneten abgelehnt wurden. |
| 1949 | Gründung der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK). |
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