Vertragsfreiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    Grundsatz des Privatrechts, wonach es jedem freisteht, sich beliebig durch Verträge verschiedener Form zu binden, sofern ihnen nicht gesetzliche Verbote oder die guten Sitten entgegenstehen; gilt nur im Schuldrecht, während im Sachen- und Erbrecht vorgeschriebene Vertragstypen existieren.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.