Urheberrecht
Aus WISSEN-digital.de
Recht zum Schutz geistigen Eigentums, Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die die persönliche und ausschließliche Verfügungsgewalt der Schöpfer von Werken der Literatur, Musik, Plastik, Malerei, Fotografie, Baukunst, des Kunstgewerbes und anderer Gebiete geistigen Schaffens regeln. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über Urheberrecht vom 9. September 1965. Inhalte sind unter anderem Persönlichkeitsrecht, Verwertungsrecht, Schutzfristen, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht. Es gibt unterschiedliche Schutzfristen für verschiedene Werke, literarische Werke genießen eine Schutzfrist von 70 Jahren, Fotografien von 25 Jahren.
Eine Verletzung des Urheberrechts kann zivilrechtliche (Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz) und strafrechtliche (Geld- oder Freiheitsstrafe) Folgen nach sich ziehen. Urheberrechte gewinnen besonders im Bereich der Computersoftware an wirtschaftlicher Bedeutung.
Kalenderblatt - 14. Mai
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| 1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
| 1948 | Gründung Israels. |
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