Urheberrecht

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    Recht zum Schutz geistigen Eigentums, Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die die persönliche und ausschließliche Verfügungsgewalt der Schöpfer von Werken der Literatur, Musik, Plastik, Malerei, Fotografie, Baukunst, des Kunstgewerbes und anderer Gebiete geistigen Schaffens regeln. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über Urheberrecht vom 9. September 1965. Inhalte sind unter anderem Persönlichkeitsrecht, Verwertungsrecht, Schutzfristen, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht. Es gibt unterschiedliche Schutzfristen für verschiedene Werke, literarische Werke genießen eine Schutzfrist von 70 Jahren, Fotografien von 25 Jahren.

    Eine Verletzung des Urheberrechts kann zivilrechtliche (Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz) und strafrechtliche (Geld- oder Freiheitsstrafe) Folgen nach sich ziehen. Urheberrechte gewinnen besonders im Bereich der Computersoftware an wirtschaftlicher Bedeutung.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.