Bürgerliches Recht
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Teilbereich des Privatrechts. Als Bürgerliches Recht im engeren Sinne sind nur die Rechtssätze des Bürgerlichen Gesetzbuches mit seinen fünf Büchern (Allgemeiner Teil §§ 1-240, Recht der Schuldverhältnisse §§ 241-853, Sachenrecht §§ 854-1296, Familienrecht §§ 1297-1921, Erbrecht §§ 1922-2385) zu verstehen.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |