Vertrag

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Kontrakt;

    ein zwischen zwei oder mehr Partnern abgeschlossenes Rechtsgeschäft, dessen Erfüllung gesetzlichen Regeln unterliegt. An einen gültigen Vertrag sind alle Vertragspartner gebunden; nur unter besonderen Voraussetzungen ist eine einseitige Lösung des Vertrages möglich. Verträge werden meist schriftlich festgelegt, eine bestimmte Form ist jedoch nicht vorgeschrieben; in einigen Ausnahmefällen ist die Beglaubigung durch das Gericht oder einen Notar notwendig. Man unterscheidet zwischen öffentlich-rechtlichen (Staatsvertrag, Konkordat) und privatrechtlichen Verträgen, die das Schuldrecht (Miet-, Kaufvertrag), das Familienrecht (Ehe-, Adoptionsvertrag) und das Erbrecht (Erbvertrag, Testament) betreffen.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.