Freimaurerei

    Aus WISSEN-digital.de

    international verzweigte Vereinigung zum Schutz der Menschenrechte, gekennzeichnet durch männerbündische Organisationsform und geheimes Ritual. Ursprung in den Bauhütten des Mittelalters, in denen eine mystische Erweckungsbewegung gnostische und neuplatonische Gedanken pflegte, und in der Bewegung der Rosenkreuzer. Zentraler Begriff ist der "Bau" (am Tempel der Menschheit und am eigenen Ich); Eindringen des Ideengutes der Aufklärung mit den Begriffen Humanität, Toleranz, Gedankenfreiheit, Weltbürgertum.

    Offiziell entstand die Freimaurerei 1717 mit dem Zusammenschluss der vier Londoner Logen zur Großloge; es folgte eine rasche Ausbreitung über ganz Europa bis nach Russland und der Beitritt führender Denker (Friedrich der Große, Lessing, Herder, Voltaire, Fichte, Goethe u.a.). Es kam zur Ausbildung nationaler Eigenarten: in England nüchternes, praktisches Christentum; in Deutschland Verbindung mit Neuklassizismus und nationalem Denken (besonders in den so genannten altpreußischen Logen); in Frankreich, Italien, Spanien, Mexiko, Südamerika scharf antikirchlich; in Italien Unterstützung der Irredenta.

    Vorherrschend war jedoch der Einsatz für eine natürliche Ethik, ein dogmenfreies Christentum und politisch liberale Ideen. Es gab keine zentral geleitete Weltorganisation der Freimaurer, die wegen ihrer kosmopolitischen Ideen in autoritären Staaten unterdrückt (1925 Italien; 1933 Deutschland; 1940 Spanien) wurden. Der politische Einfluss der Freimaurer war verhältnismäßig am stärksten in den romanischen Ländern; in der DDR waren sie verboten.

    Heute werden die Ideale der "sittlichen Vervollkommnung" (Höflichkeit, Ehrenhaftigkeit, Hilfsbereitschaft, Treue) in der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland ("Freimaurerorden") angestrebt; weltweit sind rund sechs Millionen Menschen in Freimaurerbünden zusammengeschlossen.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.