Beamtenrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Rechtsverhältnisse der Beamten regeln. Es ist teils Bundesrecht, teils Landesrecht. Der verfassungsrechtliche Rahmen ist für alle Beamte in Artikel 33 Grundgesetz verankert. Rahmenbeschränkungen für alle Beamten sind im Beamtenrechtsrahmengesetz vorgegeben. Des Weiteren gelten Bundesbesoldungsgesetz und Beamtenversorgungsgesetz.

    Ansonsten gelten für die Beamten des Bundes und der Länder unterschiedliche Rechtsvorschriften.

    Für die Beamten der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf dieser Ebene (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) gilt das bundesrechtliche Beamtenrechtsrahmengesetz, ausgefüllt durch die Beamtengesetze, Disziplinargesetze, Laufbahnverordnungen usw. der Länder.

    Für die Beamten des Bundes und dessen juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten das Bundesbeamtengesetz, das Bundesbesoldungsgesetz der Bundes-Angestelltentarifvertrag, das Beamtenversorgungsgesetz, das Bundesreisekostengesetz, das Bundesumzugskostengesetz und das Soldatenversorgungsgesetz sowie zahlreiche Nebengesetze.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.