Bundesrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Das Bundesrecht umfasst die Gesamtheit der von den Rechtsetzungsorganen des Bundes erlassenen Rechtsnormen und der nach Bundesrecht fortgeltenden ehemaligen Reichsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland.

    Jegliches - kompetenzgerecht erlassene - Bundesrecht geht jeglichem Landesrecht vor ("Bundesrecht bricht Landesrecht", Artikel 31 GG). Eine Ausnahme gilt nur für Landesverfassungen, soweit sie mit dem Grundgesetz übereinstimmen und Grundrechte gewährleisten.