Beamte

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    Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis einer Gemeinde, eines Bezirks oder eines Staates stehen, entweder auf eine bestimmte Amtsdauer oder auf Lebenszeit ernannt bzw. gewählt und zur Treue (Diensteid) gegenüber dem Gemeinwesen verpflichtet sind. Es gibt Verwaltungs- und richterliche Beamte, Zivil- und Militär-Beamte. Neben Arbeitern und Angestellten sind Beamte Teil des Öffentlichen Dienstes. Das Bundesbeamtengesetz (BBG) von 1953 regelt zusammen mit den entsprechenden Landesgesetzen den Status der Beamten. Die Berufung in den Beamtenstatus gilt in der Regel auf Lebenszeit.